Neben unseren Mitgliedsbeiträgen fallen einmalig unsere Aufnahmegebühren an
- Kind/Jugend bis zum Jahr des 13. Geburtstags als Einzelmitglied 00,00 €
- Schwerbehinderte 10,00 €
- Familien 20,00 €
- Alle weiteren Einzelmitglieder 20,00 €
Bei Neumitgliedern mit vorgelegter Bayerischer Ehrenamtskarte wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Für Neumitglieder, die nach dem 01.09 eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr um 50%.
Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Ein vorläufiger Mitgliedsausweis wird Ihnen direkt per E-Mail übermittelt. Dieser ist 4 Wochen gültig. Bis dahin erhalten Sie Ihren endgültigen Mitgliedsausweis per Post.
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Januar des Jahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt. So lange ist der Ausweis vom Vorjahr gültig.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht, bei Onlineabschluss, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 31. Oktober schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Kündigung kann formlos per E-Mail eingereicht werden. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.