Unsere Tätigkeitsfelder haben Dich inspiriert. Du findest gut was wir machen. Bist Dir aber noch nicht sicher, ob Du Teil unserer Gemeinschaft werden willst! In dem Fall zeigen wir Dir nochmal auf einen Blick alle Deine Vorteile.
Alle Vorteile auf einen Blick
Bergsport erleben
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Vergünstigter oder exklusiver Zugang zu Ausbildungskursen und Touren mit Gleichgesinnten unter qualifizierter Leitung
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Vergünstiger Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
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Rabatte auf alle Produkte des DAV-Shop
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Exklusiver Zugang zu Ausrüstungsgegenständen
Hütten besuchen
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Vergünstigte Übernachtung auf über 2000 Alpenvereinshütten
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Vergünstigte Bergsteigeressen auf den Alpenvereinshütten
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Exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
Sicher unterwegs
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Weltweiter Versicherungsschutz bei alpinen Unfällen
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Exklusiver Zugang zu weiteren Bergsportversicherungen
Ausführlich informiert
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Exklusiver Zugriff auf Karten, Führer und Bücher der Sektion
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Kostenloses Bergsteigermagazin DAV Panorama und Sektionsheft Main DAV
Mitgliedsbeiträge
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 31. Oktober erfolgt.
96,00 € |
Mitgliedschaft ab dem Jahr des 26. Geburtstags |
55,00 € |
Partnermitglied (mit gemeinsamer Adresse und Bankverbindung) |
57,00 € |
Junioren (19-25 Jahre) |
20,20 € |
Kind/Jugend (bis zum Jahr des 18. Geburtstags) |
42,00 € |
Gastmitgliedschaft (bereits Mitglied einer anderen Sektion) |
151,00 € |
Familienbeitrag (zwei Erwachsene inkl. aller Kinder bis zum Jahr des 18. Geburtstags) |
7,20 € |
Kind/Jugendliche (0 bis 17 Jahre) von alleinerziehenden Mitgliedern |
55,00 € |
ab dem Jahr des 71. Geburtstags (auf Antrag) |
55,00 € |
Schwerbehinderte* |
9,70 € |
Schwerbehinderte Kinder u. Jugendliche* |
23,20 € |
Schwerbehinderte Junioren* |
55,00 € |
Aktive Bergwachtmitglieder |
92,00 € |
Mitgliedschaft ab dem Jahr des 26. Geburtstags |
52,50 € |
Partnermitglied (mit gemeinsamer Adresse und Bankverbindung) |
54,50 € |
Junioren (19-25 Jahre) |
20,20 € |
Kind/Jugend (bis zum Jahr des 18. Geburtstags) |
38,00 € |
Gastmitgliedschaft (bereits Mitglied einer anderen Sektion) |
144,50 € |
Familienbeitrag (zwei Erwachsene inkl. aller Kinder bis zum Jahr des 18. Geburtstags) |
7,20 € |
Kind/Jugend (0 bis 17 Jahre) von alleinerziehenden Mitgliedern |
52,50 € |
ab dem Jahr des 71. Geburtstags (auf Antrag) |
52,50 € |
Schwerbehinderte* |
9,70 € |
Schwerbehinderte Kinder u. Jugendliche* |
23,20 € |
Schwerbehinderte Junioren* |
52,50 € |
Aktive Bergwachtmitglieder |
* mindestens 50 % Schwerbehinderung – Nachweis bitte zukommen lassen.
Neben unseren Mitgliedsbeiträgen fallen einmalig unsere Aufnahmegebühren an
- Kind/Jugend bis zum Jahr des 13. Geburtstags als Einzelmitglied 00,00 €
- Schwerbehinderte 10,00 €
- Familien 20,00 €
- Alle weiteren Einzelmitglieder 20,00 €
Für Neumitglieder, die nach dem 01.09 eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr um 50%.
Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Ein vorläufiger Mitgliedsausweis wird Ihnen direkt per E-Mail übermittelt. Dieser ist 4 Wochen gültig. Bis dahin erhalten Sie Ihren endgültigen Mitgliedsausweis per Post.
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Januar des Jahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt. So lange ist der Ausweis vom Vorjahr gültig.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht, bei Onlineabschluss, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 31. Oktober schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.