Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Sektion Würzburg im Deutschen Alpenverein e.V.

1. Veranstaltungen, Teilnahmeberechtigung

Die Sektion Würzburg des Deutschen Alpenvereins e.V. (nachfolgend „Sektion“) bietet über Sektionsheft, Internetseiten, Aushänge und andere Medien, Kurse (insbesondere Kletterkurse im Kletterzentrum Würzburg) sowie Touren (insbesondere Wanderungen alpin und nichtalpin, Hochtouren, Mountainbiketouren, Sektionsfahren und Skitouren) an. Kurse und Touren werden nachfolgend zusammen als „Veranstaltungen“ bezeichnet.

Soweit in der Beschreibung der Veranstaltung nichts Gegenteiliges angegeben ist, ist die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen ausschließlich Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins e.V. sowie deren Partnerverbände gestattet. Mitglieder der Sektion Würzburg des Deutschen Alpenvereins e.V. zahlen eine geringere Teilnahmegebühr für Veranstaltungen (vgl. Ziffer 5). Daneben besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. im Rahmen des Alpinen Sicherheit Service (ASS) und den darunter geführten Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten Versicherungsschutz (nähere Informationen finden Sie unter www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/).

Die Teilnahme von nicht volljährigen Personen an Veranstaltungen der Sektion ist möglich, sofern und soweit die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die Aufsichtspflicht, gegeben bzw. sichergestellt sind.

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion besteht die Verpflichtung, den durch die Sektion und den Deutschen Alpenverein e.V. satzungsgemäß niedergelegten jeweiligen Vereinszweck und dessen Grundsätze/das Grundsatzprogramm zu achten und jede dem zuwiderlaufende Handlung zu unterlassen und das Ansehen der Sektion und den Deutschen Alpenverein e.V. zu wahren.

2. Leistungsfähigkeit

Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Leistungsfähigkeit und gesundheitlicher Zustand den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entsprechen. Die Anforderungen werden in der Regel in der Beschreibung der Veranstaltung genannt und in einer Vorbesprechung von der Kurs-/Tourenleitung erörtert. Es besteht auch die Möglichkeit, vor Anmeldung sich schriftlich oder telefonisch über die Anforderung bei der Kurs-/Tourenleitung zu informieren. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, bei bekannt werden einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit, dies der Kurs-/Tourenleitung mitzuteilen. Zeigt sich eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit während des Kursbetriebs/der Tour, so ist diese unverzüglich der Kurs-/Tourenleitung mitzuteilen.

Die Kurs-/Tourenleitung ist berechtigt, vor Beginn oder während der Veranstaltungen Personen, welche den Anforderungen der Veranstaltung nicht genügen, von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Das Ausschlussrecht der Kurs-/Tourenleitung aus anderen, wichtigen Gründen bleibt unberührt.

3. Anmeldung

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine Anmeldung bei der Sektion erforderlich. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, die nur für einen zahlenmäßig beschränkten Personenkreis ausgerichtet sind. Die Anmeldung kann über die Internetseiten der Sektion, per Post, Fax oder E-Mail über die Geschäftsstelle der Sektion erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. In der Beschreibung der Veranstaltung angegebene Anmeldefristen sind zu beachten.

Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit der Bestätigung durch die Sektion und unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung der Teilnahmegebühr gemäß Ziffer 5 zustande.

Bei Veranstaltungen, die nur für einen zahlenmäßig beschränkten Personenkreis ausgerichtet sind wird durch die Sektion die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl im Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bereits erreicht sein, werden durch die Sektion grundsätzlich Wartelisten geführt.

4. Mindestanzahl zur Durchführung von Touren und Kursen

Für die meisten Veranstaltung ist eine Mindestanzahl von teilnehmenden Personen erforderlich. Sollte die vorgesehene Anzahl nicht erreicht werden, obliegt die Absage der Sektion. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer die an die Sektion geleisteten Teilnahmegebühr erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden nicht erstattet.

5. Teilnahmegebühr

Für Veranstaltungen ist durch den Teilnehmer eine Teilnahmegebühr zu zahlen, die in der Beschreibung der Veranstaltung benannt wird oder die sich aus den öffentlich zugänglichen Preislisten der Sektion ergibt. Die Teilnahmegebühr umfasst nicht die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung, Seilbahnen, An- und Abfahrt, Versicherungen etc. Ausnahmen davon werden in den Ausschreibungen ausdrücklich erwähnt.

Mitglieder des Alpenvereins, die nicht Mitglied der Sektion sind, zahlen einen Aufschlag auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %.

Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Bestätigung der Sektion zu Zahlung fällig. Der Teilnehmer müssen die Teilnahmegebühr über den bargeldlosen Zahlungsverkehr an die Sektion übermitteln.

6. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht von dem mit der Sektion abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung besteht. Vorbehaltlich einer anders lautenden Regelung in der Beschreibung der Veranstaltung gelten für den Rücktritt folgende Bedingungen:

Erfolgt der Rücktritt bis zu sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich 20€ Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt bis zu drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird die Hälfte der Teilnahmegebühr zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt weniger als drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch bei unterbliebener Teilnahme an der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise oder Ausschluss durch die Kurs- oder Tourenleitung gemäß Ziffer 2 und 9. Falls die Sektion eine Anzahlung für die Übernachtung geleistet hat, wird diese anteilig von der erstatteten Teilnahmegebühr abgezogen.
Unabhängig vor der jeweiligen Rücktrittsfrist erstattet die Sektion unter Abzug der Verwaltungsgebühr von 10€ die komplette Teilnahmegebühr, wenn rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson – z.B. aus der Warteliste – gefunden wird

Für Kurse im Kletterzentrum Würzburg (insbesondere Kletterkurse) gilt der vorstehende Absatz mit der Maßgabe, als die zeitliche Grenze für die Staffelung des Rückerstattungsanspruchs statt sechs bzw. drei Wochen, drei bzw. eine Woche beträgt.

7. Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung durch die Sektion

Die Sektion ist dazu berechtigt, eine Veranstaltung, auch kurzfristig, aus wichtigem Grund abzusagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere höhere Gewalt, für die Veranstaltung ungünstige Wetterprognosen, Sicherheitsgründe sowie die Erkrankung der Tour- oder Kursleitung. Im Falle der Absage und Nichtdurchführung der Veranstaltung besteht der Anspruch auf die vollständige Erstattung der geleisteten Teilnahmegebühr.

Die Sektion bzw. die Tour- oder Kursleitung ist während der Durchführung der Veranstaltung dazu berechtigt, diese aus wichtigem Grunde abzubrechen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die in vorstehenden Absatz genannten Gründe, ferner insbesondere während der Veranstaltung aufgetretene Krankheits- oder Verletzungsfälle oder vor Ort vorgefundene Verhältnisse, die der weiteren Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen. Weiterhin behält sich die Touren-/Kursleitung den Abbruch, bzw. den Ausschluss bestimmter Personen vor, sollte die Sicherheit der Teilnehmenden oder der Kursfrieden nicht mehr gegeben sind. Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung entstehen keine Ansprüche, auch nicht auf die Erstattung der Teilnahmegebühr, zu, sofern und soweit die Sektion durch den Abbruch der Veranstaltung nicht in der Teilnahmegebühr eventuell enthaltene Aufwendungen sich erspart.

8. Haftung und erhöhtes Risiko

Bei der Verletzung vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten haftet die Sektion nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Schadensersatz. Die Haftung der Sektion ist - soweit diese nicht nach diesen AGB ausgeschlossen ist - auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Die Beschränkung sowie der Ausschluss der Haftung der Sektion gilt nicht, sofern und soweit die Sektion auf Grund der jeweiligen Pflichtverletzung Ansprüche gegen Dritte zustehen. Die Sektion ist verpflichtet, dem Teilnehmer im Schadensfalle hierüber Auskunft zu erteilen.

Die Beschränkung sowie der Ausschluss der Haftung gilt des Weiteren nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von Pflichten, die die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind (sog. Kardinalpflichten). Insoweit haftet die Sektion uneingeschränkt bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.; auch ist zu beachten, dass in (abgelegenen oder schwer zugänglichen) alpinen Regionen aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können (nachfolgend „erhöhtes Risiko“).

Dieses erhöhe Risiko kann auch durch eine sorgfältigste und umsichtige Durchführung und
Betreuung der Veranstaltungen durch die Sektion und ihre Kurs- und Tourenleitung nicht ausgeschlossen werden.

Die Kurs- und Tourenleitung der Sektion ist in der Regel für einzelne (alpine) Betätigungsvarianten ausgebildet, jedoch nicht staatlich geprüft.

Gleichzeitig mit der Anmeldung, erfolgt die Bestätigung, dass das erhöhte Risiko bekannt ist und dass dieses selbst zu tragen ist. Ferner besteht die Verpflichtung zur Eigenverantwortung und Umsichtigkeit bei der Teilnahme an Veranstaltungen zur Sicherstellung der in Ziffer 2 genannten Voraussetzungen. Die Sektion empfiehlt ausdrücklich, sich mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der gebuchten Veranstaltung verbunden sein können. (Informationsquellen, z. B. Internet, alpine Fachliteratur, sowie Karten u. Kletterführer sind dabei hilfreich)

9. Ausrüstung

Es besteht die Verpflichtung, die für die Veranstaltung und seine persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten notwendige Ausrüstung auf eigene Kosten zu der Veranstaltung mitzubringen ist, es sei denn, in der Beschreibung der Veranstaltung ist eine hiervon abweichende Regelung festgelegt. Ausrüstung kann, soweit vorhanden, entgeltlich von der Sektion gemäß gesondertem Vertrag gemietet werden. Eigene Ausrüstung muss die DIN-Normen für Bergsportausrüstung erfüllen und von keinem Rückruf durch den Hersteller betroffen sein.

10. An- und Abreise, Verpflegung

Soweit nichts anderes in der Beschreibung der Veranstaltung angegeben wurde, erfolgt die An- und Abreise bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Dies gilt auch für die Verpflegung.

11. Berichterstattung, Bildrechte

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entsteht das Einverständnis, dass über die Veranstaltung, auch unter Namensnennung aller, im Sektionsheft, auf der Internetseite der Sektion oder in anderen Medien, berichtet wird und Fotos veröffentlich werden, die betreffende Personen, allein oder in der Gruppe, zeigen können. Die betreffende Person kann dieser Nutzung von Daten und Bildern jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle der Sektion widersprechen.

12. Nutzung personenbezogener Daten

Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet und im Falle der Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung an das einziehende Kreditinstitut weitergebeben. Mit der Anmeldung wird die Nutzung der persönlichen Daten zu diesem Zweck und in dem genannten Umfang bewilligt.

Gültig ab 15.11.2023

Klaus Beutel
1.Vorsitzender